Meine Angebote & Wichtige Rahmenbedingungen

PSYCHOTHERAPIE

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Wir alle dürfen in unserem Leben verschiedenste Erfahrungen machen: es gibt sehr schöne Momente , die wir erleben und mit unserem Umfeld teilen und wir sind einfach nur glücklich und entspannt...und gleichzeitig gib es in demselben Leben Situationen, die uns überfordern, in denen wir alle unsere Kräfte und bereits bekannten Lösungsstrategien aktivieren müssen, auch Familie und Freunde mit einbeziehen, um diese für uns herausfordernde bis bedrohliche Situation in irgendeiner konstruktiven Form bewältigen zu können. Erfreulicherweise gelingt uns das häufig recht gut und wir integrieren diese bewältigte Situation in unserem Lebens- Weg. 

Wenn diese überfordernde Situation jedoch ein zu großes Ausmaß annimmt und/oder der Leidensdruck zu groß wird, der Alltag nicht mehr bewältigbar ist und man spürt, dass es vielleicht notwendig ist, einen anderen als den üblichen Weg zu gehen und Neues auszuprobieren, kann Psychotherapie hilfreich sein. 

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich vom Bundesministerium zur selbstständigen Ausübung von Psychotherapie berechtigt (das ist ungefähr vergleichbar mit einem Turnusarzt im medizinischen Setting).  Der Status "in Ausbildung unter Supervision" garantiert, dass ich die Qualität meiner Arbeit regelmäßig mit erfahrenen Lehrtherapeut:innen reflektiere.  

Für unsere therapeutische Zusammenarbeit bedeutet das ein hohes Maß an Qualität!  
Die Verschwiegenheit ist dabei selbstverständlich garantiert und im Berufsgesetz verankert. 


Im psychotherapeutischen Prozess möchte ich als außenstehende Person mit Ihnen gemeinsam auf Ihre persönliche Lebensgeschichte schauen, auf Ihr Geworden-sein und Sein. Ein zentraler Punkt ist, mit welcher Hoffnung Sie zu mir gekommen sind. Ich werde mit Ihnen zusammen, immer mit Blick auf Ihre individuellen Ressourcen und auf Basis wissenschaftlich fundierter Methoden neue Perspektiven und Lösungswege suchen, damit Sie Ihrem individuell festgelegtes Ziel Schritt für Schritt näher kommen. Ich bin in der Herangehensweise sehr transparent und erkläre Ihnen auch mein Tun und Sie entscheiden, was Sie davon probieren und festigen möchten. In Ihrer eigenen Geschwindigkeit und Intensität darf sich somit ein neuer Handlungsspielraum für Sie entwickeln...

"Verstehen kann man das Leben rückwärts.
Leben muss man es jedoch vorwärts"
(Sören Kierkegaard)
 

 
Wer in Psychotherapie geht übernimmt Verantwortung für die eigene ganzheitliche Gesundheit.
Und immer mehr Menschen nehmen psychotherapeutische Begleitung in Anspruch und
werden dadurch wieder Kapitän in ihrem Lebens- Schiff. 


Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen (Quelle: Bundesverband für Psychotherapie)

Bei folgenden Beschwerden kann eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein: 


  • Sie haben Schmerzen, Schlafstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder andere körperlichen Beschwerden und der Arzt kann keine körperliche Ursache feststellen.
  • Seit längerer Zeit halten Sie sich nur noch mit Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln aufrecht.
  • Ohne ersichtlichen Grund bekommen Sie rasend Herzklopfen und Angst, dass Sie sterben müssen.
  • Sie haben Ängste, die Sie belasten oder einschränken: z. B. vor dem Kontakt mit Ihren Mitmenschen, vor Autoritäten, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Prüfungen.
  • Es plagen Sie oft Gedanken, über die Sie mit niemandem zu sprechen wage (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl, verfolgt oder fremdbestimmt zu werden etc).
  • Sie fühlen sich antriebs- und lustlos, erschöpft oder sind ständig überfordert.
  • Sie sind oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben.
  • Sie sind traurig und vereinsamt.
  • Sie befinden sich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfall etc), die schwer zu bewältigen ist.
  • Sie denken manchmal an Selbstmord und/oder Ihr Leidensdruck ist so groß.
  • Sie leben in einer Beziehung, die Sie sehr belastet.
  • Sie fühlen sich durch Ihre Kinder dauerhaft überfordert.
  • Sie haben wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
  • Sie sind süchtig - nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spielen.
  • Sie fühlen sich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z. B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln u.ä.), obwohl dies ein Leben sehr einengt.
  • Sie kommen mit Ihrer Sexualität nicht zurecht.
  • Sie haben Angst vor Entscheidungen 

(Quelle: Österr. Bundesverband für Psychotherapie)

Die Methode, der ich angehöre ist die Systemische (Familien-) Therapie.


Was heißt systemisch?
Neben der Psychoanalyse und der Verhaltenstherapie, ist der systemische Ansatz der am weitesten verbreitete und praktizierte Therapie- und Beratungsansatz. Systemische Therapie versteht sich als eigenständiges psychotherapeutisches Verfahren und ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Ansätzen und Modellen, die sich aus der Paar- und Familientherapie heraus entwickelt haben.

Systemische Therapeut*innen arbeiten mit Einzelpersonen, Paaren, Familien und Helfersystemen; neben der klinischen Anwendung findet systemisches Denken auch Niederschlag in anderen professionellen Bereichen wie (Organisations-) Beratung, Supervision, Fort- und Weiterbildung.

Psychotherapeutische Haltung
Systemische Praxis sucht nach Bedingungen, mit deren Hilfe die Klient*innen ihre Ressourcen aktivieren können, um in Selbstorganisation zu ihren Zielen gelangen zu können. Systemisch ausgerichtete Therapeut*innen und Supervisor*innen gehen von der Autonomie der Rat- und Hilfesuchenden aus und betrachten diese als "Expert*innen ihrer selbst". Zentrales Arbeitsmittel ist der öffnende Dialog. Dem Klienten gegenüber bemüht man sich um eine Haltung des Respekts, der Unvoreingenommenheit, des Interesses und der Wertschätzung bisheriger Lebensstrategien.

Methoden
Die Methoden der systemischen Psychotherapie sind vielfältig. Dazu zählen vielfältige Fragetechniken, der selbstreflexive Dialog, der Einsatz von „Reflecting Teams“, die Arbeit mit visualisierenden Techniken wie Familienskulpturen und Aufstellungen, die Anregung von "Hausaufgaben", Abschlussinterventionen, Rituale und Metaphern (Quelle: ÖAS)

PSYCHOLOGISCHE/PSYCHOSOZIALE BERATUNG

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Psychosoziale Beraterinnen und Berater betreuen Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Psychosoziale Beratung umfasst zahlreiche Themen des Lebens wie
z. B. Kommunikation, Motivation, Resilienz, Persönlichkeitsentwicklung, Familie, Stress und Burnout, Mobbing, Sexualität u. v. m. Psychosoziale Beratung gehört zu den Säulen der Gesundheitsvorsorge in Österreich. Heute tragen psychosoziale Beraterinnen und -berater immer mehr zum Gelingen der Wirtschaft bei, etwa durch Teamcoaching (www.lebensberater.at)

Im präventiven Setting der psychosozialen Beratung habe ich mich in der freien Praxis auf alle Themen in Hinblick auf GESUNDES ALTERN und auf die BERATUNG VON ANGEHÖRIGEN MIT EINER PSYCHISCHEN ERKRANKUNG spezialisiert.

Beim Land Steiermark übernehme ich mit 01.11.2022 die SCHULPSYCHOLOGISCHE BERATUNG für Schülerinnen und Schüler im Bildungszentrum Ost (Auenbruggerplatz) der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege. 

ELTERNBERATUNG NACH § 95 Abs.1a AußStrG


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Ich erfülle die Kriterien zur Erfüllung der Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStr und  biete die gesetzlich geforderte Beratung bei einvernehmlicher Scheidung zur Sicherung des Kindeswohls an. Ich biete in diesem Zusammenhang Einzel- und Paarberatungen an.

Worum geht es?

Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr, Kindesunterhalt) zu erzielen.
Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder

  • einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation,
  • einen massiven Verlust (auch, wenn unmittelbar dadurch eine Entspannung der aktuellen Lebenssituation eintreten kann),
  • das Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham,
  • Schuldgefühle, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Scheidung gewesen sein könnte,
  • Ängste, den Elternteil – der weggeht oder nicht mehr so häufig da ist – zu verlieren,
  • Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern,
  • Neuorientierung im Familienleben bei geänderten Lebensverhältnissen / getrennten Wohnorten.

Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
Gesetzestext: § 95 Abs. 1a AußStrG
 
(www.trennungundscheidung.at

SEMINARE & VORTRÄGE


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Bitte kontaktieren Sie mich und teilen Sie mir Ihre Vorstellungen mit. Wir gehen in den Austausch und klären die Rahmenbedingungen. 

Meine bisherigen Vortragstätigkeiten: Land Steiermark, FH Joanneum, Uni for life, Caritas.

Gerne plane ich für Sie und Ihre Einrichtung ein maßgeschneidertes Programm; auch online Vorträge sind möglich.

SELBSTERFAHRUNG & SUPERVISION


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Unter Selbsterfahrung  wird das Kennenlernen und Reflektieren von eigenem Erlebtem und Verhalten verstanden. Dabei bietet der Prozess der Selbsterfahrung die Möglichkeit sich mit seiner Herkunftsfamilie und seinem Geworden-Sein, seinen aktuellen Lebensthemen, Sichtweisen oder Problemen im privaten und beruflichen Kontext auseinanderzusetzen.  Die Themen, mit denen Sie sich auseinander setzen wollen, bestimmen Sie selbst. Ziel ist die Stärkung von Ressourcen und Ihrer Individualität.

Supervision: Ich biete Einzelsupervision zu arbeitsfeldbezogenen und aufgabenorientierten Themen schwerpunktmäßig in den Bereichen Pflege, Sozialbetreuung und Ehrenamt an.


Durch meine langjährige berufliche Tätigkeit im Pflegebereich und pädagogischem Feld kenne ich die Herausforderungen, die dieses Berufsfeld neben vielen schönen Erlebnissen mit sich bringen kann.

Meine supervisorische Begleitung bekommt dadurch einen sehr praxisnahen Charakter und ist geprägt von viel Verständnis für Ihre Situation und dem gemeinsamen Betrachten von verschiedenen Perspektiven. 

Supervision kann die Reflexion Ihres Handelns im beruflichen Setting anregen und somit die Qualität professioneller Arbeit sichern UND zusätzlich Ihre Arbeitszufriedenheit und psychische Gesundheit erhalten.

"Man kann gar nicht oft genug im Leben das Gefühl des Anfangs in sich aufwecken..." 

R.M. Rilke

WICHTIGE RAHMENBEDINGUNGEN

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision und Psychologische Beraterin unterliege ich einer gesetzlich streng geregelten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutetet, dass nicht nur Inhalte von Sitzungen, sondern auch die bloße Tatsache der Inanspruchnahme von Psychotherapie der Verschwiegenheit unterliegen. 

Wahlfreiheit

Psychotherapie beruht auf Freiwilligkeit. Sie haben die freie Wahl, zu wem Sie in Therapie gehen. Privatkontakte und psychotherapeutische Arbeit schließen einander aus. 

Qualität & Ethik

Die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit ist unter anderem durch Ethikrichtlinien geregelt. 

Dauer und Frequenz

Die Sitzungen finden ausschließlich zum vereinbarten Termin statt.

Ich biete Termine von Montag bis einschließlich Samstag Vormittag an.

In dringenden Fällen gibt es hier eine Übersicht über Notfallkontakte.

Die Frequenz und Dauer der Psychotherapie ist eng mit ihrem Anliegen verbunden und besprechen wir in der ersten Stunde. Eine gewisse Regelmäßigkeit der Therapiestunden und nicht allzu große Abstände zwischen den Sitzungen ergeben günstige Bedingungen für den psychotherapeutischen Prozess und Ihre Zielsetzung. Sie selbst bestimmen jedoch, ob Sie wöchentlich, alle zwei Wochen oder nur 1x/ Monat kommen wollen. 
 

Die Dauer des Therapieprozesses insgesamt ist individuell und von Mensch zu Mensch verschieden. 

Die Beendigung einer Behandlung sollte auf jeden Fall besprochen und gemeinsam geplant werden. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, die Therapie abbrechen wollen, so empfehle ich ein abschließendes Gespräch!

Parallele Einzeltherapien oder Therapiegruppen bei anderen Psychotherapeut*innen sollten vorab abgesprochen werden. 

Eine Einzeltherapieeinheit dauert 50 Minuten. 

Kosten


Einzelpsychotherapie 
Dauer 50 Minuten
75 Euro

Paartherapie
Dauer 90 Minuten

135 Euro

Familientherapie
Dauer 90 Minuten

135 Euro

Psychologische/Psychosoziale Beratung und Selbsterfahrung
Dauer 50 Minuten

65 Euro

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 ABS. 1A AUSSSTRG
Dauer Einzel und Paar jeweils 60 Minuten
Sie erhalten pro Person ein Zertifikat über die Beratung, welches Sie bei Gericht vorlegen müssen

Einzel 75 Euro
Paar 90 Euro (45 Euro pro Person)

Verrechnung:
Da ich nicht mit Krankenkassen abrechne, erhalten Sie ein Privathonorar (kein Kostenzuschuss über die Krankenkasse möglich).
Ihre Diagnose und Daten bleiben bei mir unter Verschluss und werden nicht weiter geleitet. 


Nach jeder Sitzung erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Sie können bei mir bar oder auf Rechnung (innerhalb von 14 Tagen) bezahlen.

Es ist keine Mehrwertsteuer zu bezahlen (§6 Abs. 1 Z19 UstG) .

Sozialtarife sind innerhalb eines gewissen Kontingents möglich und werden individuell vereinbart.

Bei Hausbesuchen und aufsuchender Psychotherapie in Pflegewohnhäusern bzw. betreutem Wohnen verrechne ich eine km- Pauschale. Diese gebe ich Ihnen bei Terminvereinbarung bekannt.

Online Beratung und Therapie biete ich über Thera Psy an. Das ist eine datenschutzsichere Plattform speziell für die Psychotherapie. Die Bedingungen und Voraussetzungen können wir gerne in einem Telefongespräch klären. 



Absageregelung

Sollten Sie einen mit mir vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir spätestens 24 Stunden zuvor telefonisch, per SMS oder E- Mail Bescheid zu geben. Andernfalls muss ich Ihnen ein Honorar in Höhe von 50 Euro für den versäumten Termin in Rechnung stellen, da ich kurzfristig den Termin nicht anders vergeben kann.